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Antrag 

auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und / oder Munition

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

 

Für die Registrierung bzw. Anmeldung stehen Ihnen die Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat für die Anmeldung zur Verfügung.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

5. Angaben zur Waffe/n

Beschreibung der Waffen/Munition

6. Angaben zur Versandart / Beförderungsmitel

7. Angaben zu waffenrechtlichen Erlaubnissen (nur bei Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland auszufüllen)

Für die unter Nr. 5 genannten Waffen / Munition ist der Empfänger (Nr. 4) im Besizt folgender Erlaubnisse

Datenschutz:

Ihre personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit dem gewählten Vorgang gespeichert.
Verantwortliche Stelle ist:
Landratsamt Tirschenreuth, Herr Landrat Roland Grillmeier
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Weitere Informationen erhalten sie unter: https://www.kreis-tir.de/footerleiste-1/datenschutz/

 

Sie sind gemäß §39 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet,der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung holt die Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle ein.

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