Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines zum Führen einer Gas- oder Schreckschusswaffe

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

 

Für die Registrierung bzw. Anmeldung stehen Ihnen die Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat für die Anmeldung zur Verfügung.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Antragsteller:

Wohnungen in den letzten 5 Jahren:

Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen mit dem Prüfkennzeichen:

Mir ist bekannt, dass Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen und Versammlungen nicht mitgeführt werden dürfen.

Beim Führen einer Schusswaffe muss neben dem Kleinen Waffenscheni auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden.

Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist verboten.