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Krankenscheine online beantragen

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Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Anspruch auf Hilfe bei Krankheit nach § 4 AsylbLG.

 

Im Vorfeld eines Arztbesuches ist es notwendig, beim Sozialamt einen Krankenbehandlungsschein zu beantragen. Dieser Krankenbehandlungsschein ist immer für ein Quartal gültig, d. h. von Januar bis März, von April bis Juni, von Juli bis September und von Oktober bis Dezember.

 

Das Sozialamt kann Krankenbehandlungsscheine für Hausärzte, Kinderärzte, Frauenärzte, Augenärzte und Zahnärzte ausstellen. Sollte eine Behandlung durch einen Arzt eines anderen Fachgebietes oder durch einen Psychotherapeuten notwendig sein, muss durch den Hausarzt, Kinderarzt, Frauenarzt, Augenarzt oder Zahnarzt eine entsprechende Überweisung ausgestellt werden.

Im Falle einer Überweisung des Patienten ist dem Überweisungsschein eine Kopie dieses Krankenbehandlungsscheines beizufügen.

Antragsteller
Krankenschein