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Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2023

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028

Wer will Jugendschöffe werden?

Bewerbungen bis 12. Februar 2023 möglich

Das Kreisjugendamt Tirschenreuth ist beauftragt, für die Jahre 2024-2028 dem Amtsgericht Tirschenreuth geeignete Personen für die Ausübung des Amts als Jugendschöffe bei der Jugendkammer des Landgerichts Weiden sowie beim Jugendschöffengericht Tirschenreuth vorzuschlagen.

Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Tirschenreuth. Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe sind beim Kreisjugendamt Tirschenreuth bis 12. Februar 2023 einzureichen.

Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Tirschenreuth wohnen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind, können nicht berufen werden.

Ausführliche Informationen zum Jugendschöffenamt finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das unten stehende Formular. Dieses kann per Post an das Landratsamt Tirschenreuth, Kreisjugendamt, Mähringer Str. 7, 95643 Tirschenreuth; per E-Mail an Jugendamt oder per Fax an 09631/88-332 zurückgesendet werden.

Bei Fragen können sich Interessierte zu den Geschäftszeiten des Landratsamtes Tirschenreuth telefonisch unter 09631/88-356 melden oder senden Sie uns eine E-Mail an Jugendamt.

Nachstehende Daten werden auf Grundlage der §§ 28 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bzw. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) erhoben. Sie werden ausschließlich für die Schöffenwahl 2023 sowie die Amtsperiode 2024 - 2028 elektronisch gespeichert und verarbeitet. Veröffentlicht werden nur die gesetzlich notwendigen Daten gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 GVG gegebenenfalls i.V.m. § 35 Abs. 3 JGG (Familienname, Vorname, ggfs. abweichender Geburtsname, Geburtsjahr, Wohnort, Postleitzahl, Beruf sowie bei häufig vorkommenden Namen auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes).

 

Für die Daten können Sie sich entweder per Bürgerkonto mit Authega Zertifikat/Elster Nummer oder einem elektronischen Personalausweis anmelden, dadurch ist der Antrag ohne Unterschrift gültig.

 

Die zweite Möglichkeit ist die Druckversion, diese müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Landratsamt Tirschenreuth versenden.

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