Antrag auf Erteilung

einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

 

Für die Registrierung bzw. Anmeldung stehen Ihnen die Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat für die Anmeldung zur Verfügung.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.